Vortrag zum Thema Alkohol & Drogen im Straßenverkehr

Vor Kurzem war Herr Stefan Göbel (Referent des BADS Kreisverkehrswacht ROW – Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) in der Wiedau-Schule Bothel zu Gast und hat in den Abschlussklassen des Jahrgangs 10 einen Vortrag gehalten. Einleitend in das Fachgebiet der Rechtskunde hat Herr Göbel zu verschiedenen Rechtsgebieten Beispiele gegeben. Dazu zählten Straftatbestände wie z. B. Beleidigung, Diebstahl und Körperverletzung und deren Folgen. Weiter ging es mit der Frage, ob ein Jugendlicher als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen muss – Nein, war die richtige Antwort aus der Schülerschaft, die sehr interessiert und engagiert dem Vortrag gefolgt ist. Insbesondere, als es um das Thema Mofa/Auto fahren und Alkohol ging, war die Überraschung groß, als die Abschlussklassen erfuhren, dass ein „Pusten“ bei einer Polizeikontrolle eine freiwillige Angelegenheit ist. Sie können es, müssen es aber nicht. Wenn der Verdacht der Trunkenheit jedoch im Raum steht, darf die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Dagegen kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Die Folgen sind gravierend, wenn sich auch nur 0,2 Promille bei einem Fahranfänger im Blut befindet: ein Bußgeld von 250,00 €, einen Punkt sowie die Verlängerung der Probezeit. Es gilt ein Alkoholverbot bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, ansonsten ist der Führerschein gefährdet. Eine Straftat begeht man, wenn man unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs ist und über 1 Nanogramm im Blut nachgewiesen wird. Zum Abschluss des 90-minütigen Vortrages beantwortete Herr Göbel in seiner erfrischenden und professionellen Art Fragen der SchülerInnen zu Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, Falschaussage, Zeugenstatus u.a., die er immer mit Beispielen aus seiner Erfahrung als Oberamtsanwalt a.D. bildlich unterstreichen konnte. Es war ein lehrreicher Vortrag für alle.